Haus- und Verhaltensregeln Stadsklooster Dordt
Das Stadsklooster Dordt muss für alle angenehm, lebenswert und sicher bleiben. Deshalb hat das Stadsklooster Dordt eine Hausordnung und Verhaltensregeln für Gäste.
1. REGISTER
Sie müssen sich zu Beginn Ihres Pakets beim Pförtner oder an der Rezeption melden.
2. ZUGANGSKONTROLLE
Um Ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Personen zu schützen, können wir Sie verpflichten, bei einer Durchsuchung oder Ermittlung mitzuwirken.
3. KAMERAS
Wir überwachen Ihr und unser Eigentum durch Sicherheitskameras in den Gemeinschaftsbereichen. Mit dem Betreten (des Geländes) des Stadskloosters Dordt erklären Sie sich damit einverstanden, dass von unseren Sicherheitskameras Aufnahmen gemacht werden. Nach Störungen oder Unfällen können die Aufnahmen an Dritte weitergegeben werden.
4. RAUCHEN
Das Stadtkloster Dordt ist ein reines Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist auf den Außenterrassen an den angegebenen Stellen erlaubt. Die Verwendung eines Superrauchers (oder eines ähnlichen Zigarettenersatzes) ist im Stadtkloster Dordt nicht gestattet, außer in den ausgewiesenen Raucherbereichen (im Freien). Das Rauchen in einem Hotelzimmer zieht eine Reinigungsgebühr von 150,00 € nach sich. Wenn der Feueralarm durch Rauchen (im Hotelzimmer) deaktiviert oder aktiviert wird, wird er automatisch entfernt. Die Kosten für den Einsatz der Feuerwehr in Höhe von 275 € werden in Rechnung gestellt.
5. UNERWÜNSCHTE BELÄSTIGUNG, RASSISMUS UND DISKRIMINIERUNG
Sie dürfen keine sexuelle Belästigung, Rassismus oder Diskriminierung begehen.
6. ANDERE UND HALLUZINATIONEN INVOLVIERT
Es ist nicht erlaubt, weiche oder harte Drogen zu konsumieren. Sie dürfen sie nicht einmal bei sich tragen, auf das Gelände und/oder in die Gebäude mitnehmen. Die Mitarbeiter können Sie auffordern, bei einer Durchsuchung zu kooperieren.
7. WAFFEN
Es ist nicht gestattet, Waffen mit sich zu führen, auf das Gelände und/oder in die Gebäude zu bringen.
8. BELÄSTIGENDES, BELEIDIGENDES UND AGGRESSIVES VERHALTEN
Gegen jeden, der sich innerhalb oder außerhalb des Gastronomiebetriebs störend oder beleidigend verhält, wird eine Sanktion verhängt. Drohungen, Beschimpfungen und andere Formen der Aggression sind verboten.
9. VERBRAUCH
Sie dürfen Erfrischungen nur innerhalb des Unternehmens verwenden. Es ist nicht erlaubt, Getränke von außerhalb mitzubringen und umgekehrt. Wenn Sie unserer Meinung nach zu viel getrunken haben, kann Ihnen der Verzehr von alkoholischen Getränken untersagt werden. Doppelte Getränke sind nicht vorgesehen. Keine Jugendlichen unter 18 Jahren. Unter 18 Jahren = kein Alkohol.
10. BENUTZUNG DER TOILETTE
Die Toilettenräume sind nur für die individuelle Toilettenbenutzung vorgesehen. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist nicht gestattet.
11. WARENHANDEL
Es ist verboten, in oder um das Stadsklooster Dordt mit Waren zu handeln.
12. GASTFREUNDSCHAFTSEIGENSCHAFTEN
Es ist nicht erlaubt, Gegenstände aus dem Stadsklooster Dordt ins Freie zu bringen. Wer einen Schaden verursacht, haftet für die Kosten der Reparatur oder Erneuerung.
13. VERLUST, BESCHÄDIGUNG, VERLETZUNG
Das Stadsklooster Dordt haftet nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Gegenständen der Gäste, es sei denn, diese wurden zur Aufbewahrung gegen eine Gebühr hinterlegt. Bei Verlust von Gegenständen, wie z.B. Kleidung (auch wenn diese gegen eine Gebühr hinterlegt wurde), haftet das Stadsklooster Dordt nicht. Das Stadsklooster Dordt haftet auch nicht im Falle von Personenschäden.
Schäden an Mobiliar oder Immobilien im Stadsklooster Dordt gehen zu Lasten des Zerstörers.
14. VERLORENE UND GEFUNDENE GEGENSTÄNDE
Wenn Sie im Stadsklooster Dordt einen Gegenstand finden, der offensichtlich jemand anderem gehört, müssen Sie ihn am Empfang abgeben. Fundsachen werden zwei Monate lang aufbewahrt. Jeder, der eine Fundsache abholt, muss sich ausweisen können.
15. BESCHWERDEN
Sollten Sie Beschwerden jeglicher Art haben, melden Sie diese bitte umgehend an der Rezeption in unserem Café.
16. VERLETZUNG DER HAUSORDNUNG UND DES VERHALTENS
Wenn Sie gegen die Verhaltensregeln verstoßen, können Sanktionen verhängt werden, z. B. ein Ausschluss oder die Verweigerung des Zutritts zu Gastronomiebetrieben.
17. ABFAHRT
Wir bitten Sie, beim Verlassen des Stadskloosters Dordt Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen und keine Lärmbelästigung zu verursachen.
18. NOTFALL ODER BELÄSTIGUNG
In Notfällen müssen Sie immer die 112 anrufen. Bei Beschwerden melden Sie sich bitte zwischen 7.00 und 23.00 Uhr bei einem Mitarbeiter des Cafés.
19. SICHERHEITSMERKMALE
Die Deaktivierung und/oder der Missbrauch von Sicherheitsfunktionen führt automatisch zur Entfernung.
20. PERSONALENTSCHEIDUNGEN SIND VERBINDLICH
Die folgenden Punkte sind für Hotelgäste bestimmt:
21. KONTROLLRAUM
Sie müssen Ihr Zimmer sofort nach dem Einchecken auf eventuelle Schäden überprüfen und diese sofort an der Rezeption melden. Nach dem Einchecken sind Sie für das Zimmer und eventuelle Schäden verantwortlich.
22. HOTELZIMMER VON DORDT CITY KLOAST PERSONAL BETRETEN
Das Stadsklooster Dordt behält sich das Recht vor, ein Hotelzimmer zu betreten, wenn das Stadsklooster Dordt dies für erforderlich hält. Zum Beispiel im Falle eines Verstoßes (Verdachts) gegen die Hausordnung.
